Stellungnahme zum Wasserhaushaltsgesetz

25. September 2020 | Aktuelles

Die europäische Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EERL) sieht bestimmte Vorgaben für das Verwaltungsverfahren bei der Zulassung von Erneuerbare-Energien-Anlagen vor, die der Verfahrensvereinfachung für Antragsteller dienen sollen. Auch Zulassungsverfahren von Wasserkraftanlagen sind hiervon betroffen.

Zur Umsetzung soll daher ein neuer § 11a in das Wasserhaushaltsgesetz eingefügt werden. Die Regelung sieht im Wesentlichen die Bestimmung einheitlicher Anlaufstellen für Träger eines Vorhabens, die Bereitstellung bestimmter Informationen sowie Fristen für die Durchführung der Zulassungsverfahren vor.

Wir haben uns in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf geäußert. Neben der Anpassung der Behördenfristen setzen wir uns hierin auch für eine stärkere Verpflichtung seitens der Genehmigungsbehörden ein, diese Fristen auch einzuhalten.

Stellungnahme zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes