Stellungnahme zum Landeswassergesetz
Aktuell wird das Landeswassergesetz (LWG) überarbeitet. Am 9. November fand zu diesem Gesetzgebungsverfahren eine Anhörung im Landtag statt, an der wir als Sachverständiger teilgenommen haben. Im Vorfeld der Anhörung haben wir eine umfangreiche Stellungnahme eingereicht.
Wir haben uns recht intensiv mit dem Gesetzentwurf befasst. Die Bedeutung der klimafreundlichen Energieproduktion aus Wasserkraft und für eine verlässliche Stromversorgung der Industrie- und Gewerbebetriebe in NRW spiegelt sich leider nicht im notwendigen Maß in gesetzlichen Verbesserungen zugunsten der Wasserkraft wider. Dies kritisieren wir und haben gleichzeitig einige Forderungen und Verbesserungsvorschläge gerade für den § 28 LWG (Nutzung der Wasserkraft) formuliert.
Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landeswasserrechts