Stellungnahme zum Hinweisfahren „Ertüchtigung von Wasserkraftanlagen – Eintritt der Rechtsfolgen”
Die Clearingstelle EEG/KWKG hat ein Hinweisverfahren zum Thema „Ertüchtigung von Wasserkraftanlagen – Eintritt der Rechtsfolgen“ eingeleitet. Zu den beiden Fragen des Hinweisverfahrens haben wir uns mit einer Stellungnahme eingebracht.
In den Antworten betonen wir, dass die Erhöhung des Leistungsvermögens einer Wasserkraftanlage nach § 40 Abs. 2 EEG 2017/2021 aus unserer Sicht nicht automatisch zu einer Änderung der Förderbedingungen für diese Anlage führt. Der Anlagenbetreiber muss dies vielmehr entsprechend anmelden bzw. geltend machen. Sofern der Anlagenbetreiber die Ertüchtigungs- bzw. Modernisierungsmaßnahme dem Netzbetreiber nicht mitteilt, also die neue Förderung nicht geltend macht, ändert sich somit nach unserer Ansicht auch nicht sein Förderanspruch. Dieser Anspruch auf Förderung kann dementsprechend auch nicht von Gesetzes wegen entfallen.
Stellungnahme zum Hinweisverfahren „Ertüchtigung von Wasserkraftanlagen – Eintritt der Rechtsfolgen“