Statement der Wasserkraftverbände zum Offenen Brief der Umweltverbände
Statement der Wasserkraftverbände zu dem offenen Brief des BUND, WWF und anderer Umweltverbände „Erhalten Sie die letzten frei fließenden Flussabschnitte“ vom 9. Februar 2021:
In dem offenen Brief wird unterstellt, dass mit dem aktuellen Gesetzentwurf des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) die letzten frei fließenden Flussabschnitte in Deutschland durch Neubauten und Modernisierungen kleiner Wasserkraftwerke gefährdet seien. Das ist in keiner Weise zutreffend!
Sinn der Einfügung des Paragraphen 11a WHG, auf den sich die Verbände im ersten Absatz ihres Briefs beziehen, ist es, lediglich EU-Vorgaben umzusetzen und die derzeit bis zu zehn Jahren dauernden Genehmigungsverfahren von Wasserkraftanlagen zu straffen. „Es bedeutet in keiner Weise, dass umweltschutzrechtliche Vorgaben ausgehebelt oder weniger streng angewendet werden sollen“, betont Hans-Peter Lang, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) e.V. „Die Sorge, dass unverbaute Flüsse dadurch leiden werden, ist völlig unbegründet, und wir weisen sie entschieden zurück.“ Vielmehr begrüßen wir es, dass der Gesetzgeber und die Politiker richtigerweise erkannt haben, dass unsäglich lange Genehmigungsverfahren keinem Antragsteller zugemutet werden können und künftig behördliche Entscheidungsprozesse effizienter ablaufen sollen.
Der Neubau von Wasserkraftanlagen nur zur Stromgewinnung in frei fließenden Gewässern ist ohnehin durch hohe naturschutzrechtliche Standards, die eingehalten werden müssen, kaum möglich. Das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz sieht auch keine Förderung dafür vor.
Aufgrund ihrer Stetigkeit und ihrem Beitrag zur Netzstabilität ist die Wasserkraft ein wichtiger Bestandteil des Umbaus der Energieversorgung und damit des Klimaschutzes. De facto wird der weitere Ausbau der Wasserkraft unter anderem durch gesetzliche Verbote aus dem Wasserrecht jedoch erheblich gebremst. Neben der beabsichtigten Vereinfachung und Beschleunigung der Verwaltungsverfahren ist es daher auch nötig, dass die Genehmigungsbehörden die Bedeutung der Wasserkraft für die Energiewende und den Klimaschutz bei ihren Abwägungsprozessen und Ermessensentscheidungen vermehrt berücksichtigen.
Es ist nicht das Ziel, neue Anlagen in frei fließenden Gewässern zu bauen. „Vielmehr muss das Bestreben sein, schon bestehende Querbauwerke, die erhalten bleiben müssen, für die klimaschonende Stromerzeugung aus Wasserkraft zu nutzen. Bei Querbauwerken, die der Gewässerregulierung oder dem Hochwasserschutz dienen und daher nicht zurückgebaut werden können, kann mit Wasserkraft die Durchgängigkeit geschaffen, die Ökologie aufgewertet und die öffentliche Hand entlastet werden“, fasst Philipp Hawlitzky, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke Nordrhein-Westfalen e.V., zusammen.
Die Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie im Deutschen Wasserhaushaltsgesetz ist dringend geboten und notwendig und soll für die Wasserkraft als auch für Anlagen zur Gewinnung von Erdwärme gleichermaßen gelten.