Redispatch 2.0 verpflichtet Wasserkraftbetreiber zur Datenmeldung an den Netzbetreiber
Im Zuge der Redispatch 2.0-Umstellung sind Betreiber von Wasserkraftanlagen mit einer Leistung von mehr als 100 kW künftig zur Datenmeldung an den Anschlussnetzbetreiber verpflichtet. Konkret geht es um Stammdaten, Planungsdaten, Nichtbeanspruchbarkeiten und Echtzeitdaten. Erste Netzbetreiber haben bereits Schreiben mit Informationen und der Aufforderung zur Datenmeldung versandt. Die Umsetzung der Anforderungen, die mit dem Redispatch 2.0 einhergehen, stellt die Anlagenbetreiber vor große Herausforderungen. Die neuen Regeln gelten ab 1. Oktober 2021.
Weitere Informationen zu den Grundlagen von Redispatch 2.0 und zur Umsetzung in der Praxis liefert ein WebSeminar am 18. Mai 2021, dass in Zusammenarbeit mit der EnergieAgentur.NRW stattfindet.