Potential der Wasserkraft für Energiewende in NRW nutzen

12. März 2014 | Pressemitteilung

Die Wasserkraftnutzung ist wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen Energiewende und hat eine lange Tradition. Eine neue Potentialstudie zeigt die Chancen für die Nutzung der Wasserkraft im Regierungsbezirk Arnsberg. Die Wasserkraftpotentiale sollten in ganz NRW erhalten und naturverträglich ausgebaut werden. Eine zügige Realisierung der „Top-10-Standorte“ ist erforderlich.

In der aktuellen Debatte zur Energiewende wird die Wasserkraft oftmals sträflich vernachlässigt, kritisieren die Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke NRW e.V. und die Interessengemeinschaft Wassernutzung NRW. Dabei hat die Wasserkraftnutzung eine lange Tradition als verlässliche Energiequelle beim Betrieb von Industrie- und Gewerbebetrieben. Sie wird seit vielen Jahrhunderten durch die heimische Wirtschaft genutzt. „Durch ihre Dezentralität, Grundlastfähigkeit und Netzstabilisierung ist die Wasserkraft außerdem ein wichtiger Bestandteil im Energiemix und ergänzt optimal den Verbund der Erneuerbaren Energien“, erläutert Philipp Hawlitzky, Geschäftsführer der beiden NRW-Wasserkraftverbände.

Auch heute noch bietet die Wasserkraft Potentiale zur CO2-freien Stromerzeugung, die durch Reaktivierung alter Standorte, Modernisierung bestehender Anlagen und Neubau an bisher noch nicht energetisch genutzten Staustufen gehoben werden können. Dass ungenutzte Potentiale auch in NRW bestehen, zeigt eine aktuelle Studie zur „Ermittlung des erschließbaren Restpotentials der Wasserkraft im Regierungsbezirk Arnsberg“. Die Studie wurde von der Bezirksregierung Arnsberg beauftragt, vom Umwelt- und Klimaschutzministerium NRW mit finanziert, und ist letzte Woche im Rahmen des „Arnsberger Energiedialog“ vorgestellt worden. Einen speziellen Mehrwert, insbesondere auch für potentielle Investoren, bietet die standortbezogene Betrachtung der Studie. Eine vergleichbare landesweite Potentialstudie, beauftragt vom Umwelt- und Klimaschutzministerium NRW, ist in Vorbereitung.

Derzeit sind im Regierungsbezirk Arnsberg Wasserkraftanlagen mit einer Leistung von 102 Megawatt in Betrieb. Sie produzieren rund 313 Gigawattstunden Strom aus Wasserkraft, dies sind etwa 60 Prozent der gesamten Wasserkrafterzeugung in NRW. Laut der aktuellen Studie besteht ein Zubaupotential von etwa 30 Prozent (plus 31 Megawatt). Es wird davon ausgegangen, dass von diesem Zubaupotential etwa die Hälfte umsetzbar sein wird (rund 15 Megawatt). Diese sind unterteilt in rund 8 Megawatt Steigerungspotential vorhandener Wasserkraftanlagen (Repowering) und 7 Megawatt Zubaupotential an Standorten mit vorhandenen Querbauwerken. “Die Studie zeigt, dass durch den dezentralen Ausbau der Wasserkraft ein relevanter Beitrag für eine verbrauchernahe, stetige, kalkulierbare und krisensichere Stromversorgung geliefert werden kann“, so Philipp Hawlitzky.

Ziel muss es daher sein, die Potentiale zur Wasserkraftnutzung in NRW unter Berücksichtigung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und im Einklang mit den naturschutz- und wasserrechtlichen Rahmenbedingungen auszuschöpfen. Die Kombination aus Stromgewinnung und ökologischen Verbesserungen ist möglich, indem ein Teil der Wassermenge für die Wasserkrafterzeugung genutzt und gleichzeitig Fischaufstieg und -abstieg an Querbauwerken möglich gemacht wird. In diesem Fall gewinnen beide Seiten. Ein erster guter Schritt in diese Richtung ist der Aktionsplan „Top-10-plus“, der von NRW-Umweltminister Johannes Remmel und Regierungspräsident Dr. Gerd Bollermann auf dem „Arnsberger Energiedialog“ angekündigt wurde. Mit diesem Aktionsplan sollen im Regierungsbezirk Arnsberg die besten zehn Wasserkraftstandorte mit hohem Ausbau- und wenig Konfliktpotential identifiziert werden. Ziel ist es dort anschließend zügig Investitions- und Genehmigungsentscheidungen vorzubereiten und zu treffen.

Hawlitzky: „Eine schnelle Umsetzung dieses Aktionsplans ist vor dem Hintergrund des Investitionsstaus bei der Modernisierung von Bestandsanlagen und des stockenden Ausbaus von Wasserkrafttechnik an bestehenden Stau- und Infrastrukturanlagen zwingend erforderlich. Auch für den Rest von NRW sollten entsprechende Maßnahmen eingeführt werden, um die Blockadehaltung vieler Behörden bei den Genehmigungsprozessen zu lockern“, so der Geschäftsführer.