Neuer Erlass macht Förderung von Maßnahmen zur ökologischen Durchgängigkeit an Wasserkraftanlagen möglich

26. September 2014 | Pressemitteilung

„Bisher müssen die Betreiber von Wasserkraftanlagen die Finanzierung von Fischtreppen und Fischabstiegen alleine stemmen. Bedauerlicherweise scheitern solche Vorhaben jedoch häufig an den Kosten und hohen ökologischen Anforderungen. Der neue Fördererlass in NRW bietet die Möglichkeit, dass Einrichtungen zum Fischaufstieg und -abstieg und damit zur Herstellung der Fischdurchgängigkeit vom Land gefördert werden“ berichtete Alexander von Köckritz, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke NRW e.V., im Rahmen einer Veranstaltung des nordrhein-westfälischen Wasserkraftverbands in Solingen. Auf der Tagung, die in Kooperation mit der EnergieAgentur.NRW stattfand, wurde über den aktuellen Stand, die Perspektiven und die Herausforderungen der Wasserkraftnutzung in Nordrhein-Westfalen diskutiert.

Insgesamt sieht der NRW-Wasserkraftverband den Fördererlass als einen Schritt in die richtige Richtung. Die nächsten Jahre werden nun zeigen, wie sich der Fördererlass in seiner Ausgestaltung in der Praxis bewähren wird. „Wasserkraft und Naturschutz stehen nicht im Widerspruch zueinander, sondern können sich positiv ergänzen. Leider wird im Erlass jedoch die Ablösung von Wasserrechten und der Rückbau von Wehren stärker gefördert als der Neubau von Wasserkraftanlagen“ kritisiert Philipp Hawlitzky, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke NRW e.V. „Vor dem Hintergrund der politisch geforderten Stärkung der regenerativen Energieerzeugung in NRW ist dies sicherlich nicht zielführend und daher nicht im Sinne der Landespolitik. Geeigneter sind vielmehr intelligente Lösungen, bei denen bestehende Stauanlagen durch private Investitionen kosteneffizient durchgängig gestaltet und gleichzeitig für eine umweltschonende Energieerzeugung genutzt werden.“

Der „Erlass zur Förderung von Durchgängigkeitsmaßnahmen“ unterstützt Baumaßnahmen an Standorten mit bestehenden Wasserkraftanlagen in den Zielartengewässern Aal und Lachs mit 80 % und in den übrigen Gewässern mit 50 %. Im Einzelnen förderfähig sind beispielsweise Umgehungsgerinne, sonstige Fischaufstiege, Feinrechen oder Fischabstiegseinrichtungen. Bisher mussten diese Maßnahmen vollständig durch den Betreiber selbst finanziert werden. Auch an bestehenden Wehren, an denen bisher keine Wasserkraftanlage existiert, kann bei Errichtung einer neuen Anlage zur Wasserkraftnutzung die Verbesserung der Durchgängigkeit mit einer Höhe von bis zu 40 % gefördert werden. Die Ablösung von Wasserrechten an bestehenden Anlagen und der Rückbau bzw. Umbau von Stauwehren erhalten eine Förderung von 80 %. Finanziert wird die Förderung über Haushaltsmittel der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie.