Zertifizierung von Wasserkraftanlagen
Obwohl die Wasserkraft aus energiepolitischer Sicht als verlässliche Stromquelle erwünscht ist und benötigt wird, sorgen die Anwendungsregeln und techn. Mindestanforderungen für den Anschluss von Erzeugungsanlagen am Niederspannungs- oder Mittelspannungsnetz (VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 und VDE-AR-N 4110) dafür, dass sich aktuell teilweise der Anschluss von neuen oder die Erweiterung und Ertüchtigung von bestehenden Wasserkraftwerken als zu aufwendig darstellen. Einige Ertüchtigungen werden nicht mehr angegangen (obwohl das EEG dazu anregt), weil durch die Form der erforderlichen Zertifizierung diese Wasserkraftanlagen unwirtschaftlich werden. Kosten für kleine Wasserkraftanlagen für die Zertifizierung von 100.000 € oder mehr sind keine Seltenheit.
Aus diesem Grund hat der Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) ein Gutachten beauftragt, dass die Hürden der Zertifizierung von Wasserkraftanlagen nach den aktuellen VDE-Anwendungsregeln untersucht und Vorschläge zur Änderung der Regelwerke aufzeigt. Die Ergebnisse aus diesem Gutachten sind die Grundlage für die Bemühungen, das Zertifizierungsverfahren für Wasserkraftwerke zu vereinfachen. Aktuell wird ein FNN-Hinweis erarbeitet, der ein Konzept für ein Einzelnachweisverfahren enthält, das die Anforderungen der VDE-AR-N 4105 für Wasserkraftanlagen erfüllt und gleichzeitig den Aufwand in wirtschaftlich sinnvollem Rahmen hält. Als AG Wasserkraftwerke NRW unterstützen wir die Aktivitäten des BDW in dieser Sache.
Weitere Informationen sind in der Geschäftsstelle erhältlich.