Meldungen an das Marktstammdatenregister

16. November 2020 | Aktuelles

Wir weisen gerne nochmals auf das Marktstammdatenregister hin. Alle Betreiber von Wasserkraftanlagen sind verpflichtet, sich selbst und ihre Anlagen zu registrieren. Auch Bestandsanlagen müssen neu registriert werden, auch wenn sie bereits bei der Bundesnetzagentur (z.B. im Anlagenregister) gemeldet sind. Die Frist für die Eintragung der bestehenden Anlagen in das Webportal läuft noch bis zum 31. Januar 2021. Anlagen, die bis dahin nicht registriert sind, droht ein Auszahlungs-Stopp der EEG-Förderung.

Weitere Infos und eine „Registrierungshilfe“ für Wasserkraftanlagen sind zu finden unter www.marktstammdatenregister.de