Landeswassergesetz wird novelliert
Im Rahmen der Überarbeitung des Landeswassergesetzes (LWG) hat die AG Wasserkraftwerke NRW eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben und an der Anhörung im NRW-Umweltministerium teilgenommen. Der Gesetzesentwurf greift die Themen Gewässerrandstreifen, Vorkaufsrecht, Berichtspflichten und Entfristung von Genehmigungen auf. Bürokratie soll abgebaut und wasserrechtliche Verfahren beschleunigt werden. Die Bedeutung der Wasserkraft für Klimaschutz und Energiewende spiegelt sich jedoch leider nicht in gesetzlichen Verbesserungen zugunsten der Wasserkraft wider. Dabei besteht die Notwendigkeit und Möglichkeit, im Rahmen der aktuellen LWG-Überarbeitung auch Wasserkraftvorhaben zu vereinfachen und deregulieren sowie Regelungen klarzustellen. Dies kritisieren wir in der Stellungnahme recht deutlich. Ein Inkrafttreten der Neuregelungen ist für Anfang 2021 vorgesehen.