Erleichterungen bei der Anlagenzertifizierung

17. November 2021 | Aktuelles

Der FNN-Hinweis „Einzelnachweisverfahren zur VDE AR-N 4105 Umsetzungsempfehlung“ für Wasserkraftanlagen im Niederspannungsbereich ist nunmehr durch den VDE FNN veröffentlicht worden. Der Hinweis gibt Anwendern eine Hilfestellung für die Nachweispflicht der Einhaltung der technischen Anforderungen an Erzeugungseinheiten (EZE) bzw. Erzeugungsanlagen (EZA), welche mittels des Einzelnachweisverfahren für den Netzanschluss an das Niederspannungsnetz des Netzbetreibers zertifiziert werden. Die Erleichterungen bei der Anlagenzertifizierung kommen somit unmittelbar zur Anwendung.

In den vergangenen Monaten hatten wir darauf aufmerksam gemacht, dass die Anwendungsregeln und techn. Mindestanforderungen für den Anschluss von Erzeugungsanlagen am Niederspannungs- oder Mittelspannungsnetz (VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 und VDE-AR-N 4110) die Wirtschaftlichkeit von neuen Wasserkraftwerken oder auch die Erweiterung und Ertüchtigung von bestehenden Standorten stark gefährden, da die Form der Zertifizierung Kosten von 100.000 € oder mehr verursacht hätten. Daraufhin haben wir die Bemühungen des Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) mit unterstützt, diese Hürden zu beseitigen oder zumindest so abzumildern, damit die betroffenen Netzbetreiber und Zertifizierer im Rahmen ihrer Rechtvorgaben einen gangbaren Weg beim Anschluss von Wasserkraftwerken finden. Unter anderem haben wir uns an einem Gutachten beteiligt, das die Hürden der Zertifizierung von Wasserkraftanlagen nach den seinerzeit geltenden VDE-Anwendungsregeln untersucht und Vorschläge zur Änderung der Regelwerke aufzeigt hat.

Die erfolgte Veröffentlichung der VDE-Umsetzungsempfehlung zur VDE-AR-N 4105 (Anlagen bis 135 kW) ist ein Erfolg für die Wasserkraft, da hierdurch die Zertifizierungsanforderungen deutlich vereinfacht und die Kosten enorm reduziert werden. Eine ähnliche Ergänzung der Anwendungsregel VDE-AR-N 4110 (Anlagen von 135 kW bis 950 kW) ist für Anfang 2022 vorgesehen.

Einen Link zum Abruf der Umsetzungsempfehlung finden Sie hier.