Energie aus Wasserkraft ist im öffentlichen Interesse

30. April 2021 | Pressemitteilung

Das neue Landeswassergesetz in NRW betont das öffentliche Interesse am Erhalt und Ausbau der Wasserkraft. Zudem vereinfacht und beschleunigt es die Verwaltungsverfahren. So muss die zuständige Behörde zukünftig innerhalb bestimmter Fristen über die Genehmigung einer Wasserkraftanlage entscheiden. Die NRW-Wasserkraftverbände begrüßen die Beschlüsse der Landesregierung und fordern nun von den Genehmigungsbehörden eine Aufwertung der Wasserkraft im wasserrechtlichen Vollzug.

„Die Wasserkraft ist wichtig für Klimaschutz und Energiewende und hat auch eine Bedeutung beim Blick auf die Versorgungssicherheit. Wir begrüßen, dass der Gesetzgeber dies bei der Überarbeitung des Landeswassergesetz berücksichtigt hat, und die Nutzung und der Ausbau der Wasserkraft zukünftig als öffentliches Interesse verankert ist“, erläutert Philipp Hawlitzky, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke NRW und der Interessengemeinschaft Wassernutzung NRW die jüngsten Beschlüsse, die der Landtag NRW in seiner gestrigen Beratung zum Gesetz zur Änderung des Landeswasserrechts (LWG) gefasst hat.

Bei der Zulassung von Wasserkraftanlagen sind nach der LWG-Novellierung nun neben dem Klimaschutz zukünftig auch das öffentliche Interesse am Erhalt und Ausbau der Erneuerbaren Energien zu berücksichtigen. Damit wird die Wasserkraft als wichtiger Baustein der notwendigen und dringlichen Energiewende gestärkt. Die Behörden müssen also in Zukunft den Belangen der klimafreundlichen, dezentralen und stetigen Energieerzeugung aus Wasserkraft angemessen Rechnung tragen.

Mit einer weiteren Änderung setzt das LWG neue Anforderungen aus der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie um. Die neuen Regelungen beinhalten u.a., dass Genehmigungsverfahren für Wasserkraftanlagen innerhalb einer bestimmten Frist durchgeführt werden müssen. Für kleine Anlagen muss die zuständige Behörde innerhalb von einem Jahr und bei größeren Anlagen innerhalb von zwei Jahren entscheiden.

„Aufwendige und langwierige Verwaltungsverfahren führen dazu, dass selbst die Genehmigung von kleinen Wasserkraftanlagen und -mühlen oftmals viele Jahre dauert. Hierdurch werden Investitionen gehemmt und Klimaschutzprojekte unnötig verzögert. Auch dem Gewässerschutz ist dadurch nicht geholfen. Daher ist es zielführend, wenn die Genehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden“ betont Philipp Hawlitzky.

Die beiden Wasserkraftverbände aus NRW machen deutlich, dass die zuständigen Behörden nun angehalten sind, das öffentliche Interesse an der Wasserkraft bei ihren Abwägungen und Entscheidungen vermehrt zu berücksichtigen. In der Vergangenheit haben ökologische Optimierungsinteressen an den Gewässern oftmals überwogen. Die Ziele für den Klimaschutz und die Energiewende machen es jedoch erforderlich, dass in Zukunft der Klimaschutz und die regenerative Energieerzeugung bei der Genehmigung von Wasserkraftanlagen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit vermehrt in den Blick genommen werden und die Zulassung innerhalb einer angemessenen Frist erteilt wird.

Gleichzeitig weisen die Verbände darauf hin, dass in NRW rund 13.000 Querbauwerke und Staustufen in den Gewässern stehen, aber nur knapp 450 Wasserkraftanlagen betrieben werden. Die Wasserkraft und die nun beschlossenen Änderungen im LWG haben daher keinen erheblichen Einfluss auf die Gewässerökologie und die Erreichung der Ziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Vielmehr kann die Wasserkraft zur Renaturierung der Flussläufe beitragen: Fischtreppen oder naturnahe Umgehungsgewässer machen Staustufen für Fische durchgängig. Fischschutz- und Fischabstiegsanlagen bieten Fischen einen effektiven Schutz und die Möglichkeit der Abwärts-Passage. Und Mühlengräben bieten wertvolle Biotope für die Flussfauna und -flora und verbessern dadurch die Artenvielfalt.