Betreiberumfrage zur Wasserkraft zum EEG 2017

3. August 2021 | Aktuelles

In regelmäßigen Abständen wird die Wirksamkeit des jeweils gültigen EEG auf den Ausbau der Wasserkraftnutzung im Rahmen eines Erfahrungsberichtes gemäß § 99 EEG 2021 untersucht. Das Ingenieurbüro Floecksmühle wurde durch das Ministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit der Erstellung des Erfahrungsberichts und in diesem Rahmen mit einer entsprechenden Umfrage beauftragt.

Sofern Sie eine Vergütung nach EEG 2017 erhalten, haben Sie in den letzten Tagen von der Bundesnetzagentur (BNetzA) Post bekommen. Aus organisatorischen Gründen werden manche Betreiber erst in den kommenden Wochen angeschrieben. Die Umfrage erfolgt anonym mit Hilfe einer Postkarte (siehe Anhang), die portofrei zurückgesendet werden kann, sodass Ihnen keine Kosten entstehen. Wir würden uns freuen, wenn Sie als Betreiber die anonyme Umfrage zum EEG-Erfahrungsbericht durch Ihre Mitarbeit unterstützen, damit möglichst umfangreiche Daten bei der Erstellung des neuen EEG-Erfahrungsberichts vorliegen.

Neben Fragen zu den bereits durchgeführten und den eventuell noch ausstehenden technischen Modernisierungen, werden die durchgeführten ökologischen Maßnahmen erfasst. Die abgefragten Investitions- und Betriebskosten werden dabei zur Berechnung mittlerer Stromgestehungskosten genutzt. Mit Hilfe dieser Daten erfolgt die Ermittlung der Vergütungssätze für eine mögliche Novelle des EEG. Darüber hinaus soll aus den Daten ermittelt werden, ob für bestimmte Anlagen bzw. Maßnahmen in Zukunft zusätzliche Mittel wie z. B. Fördergelder der Bundesländer erforderlich werden.

Die Ergebnisse und erlangten Erkenntnisse werden im EEG-Erfahrungsbericht veröffentlicht.