12 Thesen zur kleinen Wasserkraft vom BUND AK Energie Hessen
Umweltverbände haben sehr unterschiedliche Positionen zur Wasserkraft. Während einige die Vorteile der stetigen, klimafreundlichen und dezentralen Energieerzeugung erkennen, lehnen andere wie der BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz e.V.) jegliche Wasserkraftnutzung insbesondere durch kleine Anlagen kategorisch ab.
Diese ablehnende Haltung des BUND gegenüber der Wasserkaft in sachlicher Weise zu debattieren, hat sich der BUND Arbeitskreis Energie Hessen zur Aufgabe gemacht und dazu 12 Thesen zur kleinen Wasserkraft in die Diskussion eingebracht, die im Juli 2022 einstimmig von den 30 Mitgliedern des BUND AK’s beschlossen worden sind.
Diese Thesen können die Grundlage für eine bundesweite Debatte sein und in eine Richtung führen, die das gemeinsame Ziel der Energiewende sowie des Klima- und Artenschutzes in unseren Gewässern voranbringt.
Das Thesenpapier beschreibt, dass die kleine Wasserkraft einen im überragenden öffentlichen Interesse stehenden, nicht unerheblichen, flexiblen Beitrag zur Energiesicherheit, Importunabhängigkeit und Netzstabilität leistet. Natur- und Artenschutz, sowie ein guter ökologischer Gewässerzustand sind mit der kleinen Wasserkraft, soweit sie dafür verantwortlich ist, technisch vereinbar. Die kleine Wasserkraft muss im EEG förderfähig bleiben, um die Verbesserungsmöglichkeiten zum Fischschutz und zur Effizienz zu nutzen. Bestehende Wasserkraftanlagen müssen mit gewässerökologischen Verbesserungen (Restwasserstrecke/Mindestwassermenge, Geschiebedurchgängigkeit,
Fischdurchgängigkeit) versehen sowie effizienter und modernisiert werden. Das fordert auch die BUND Position 54.