Positive Beschlüsse zum EEG 2023
Im parlamentarischen Verfahren wurden die geplanten Restriktionen zulasten der Kleinen Wasserkraft im sog. Osterpaket rückgängig gemacht. Der Bundestag hat am 7. Juli das EEG 2023 mit dem Stimmen der Ampelkoalition verabschiedet. Die aktuellen Beschlüsse sehen folgendes vor:
Mit den jüngsten Änderungen in § 40 EEG 2023 kehrt der Förderrahmen für die Wasserkraft zur geltenden Rechtslage zurück. Künftig können daher weiterhin kleine Wasserkraftanlagen gefördert werden (sowohl Neuanlagen als auch Bestandsanlagen im Fall einer Leistungserhöhung). Außerdem kann künftig die Förderung nicht eingestellt werden, wenn die Wasserkraftanlagen die wasserrechtlichen Anforderungen nicht einhalten. Auch ein gesonderter Nachweis der Einhaltung dieser Kriterien vor Inbetriebnahme ist für die EEG-Förderung nicht erforderlich. Die zuständigen Wasserbehörden können aber – wie bisher auch – die notwendigen wasserrechtlichen Maßnahmen ergreifen und die wasserrechtliche Zulässigkeit sicherstellen. Die Degression der Vergütung wird beibehalten.
Zudem soll das „überragende öffentliche Interesse“ an der Wasserkraft in gleicher Weise wie bei allen anderen Erneuerbaren Energien anerkannt werden. Die geplante „Ausnahme“ des öffentlichen Interesse für die Wasserkraft im § 31 WHG (Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen) wird gestrichen.
Diese jüngsten Änderungen sind durchaus ein Erfolg für die Wasserkraft! Alle unsere gemeinsamen Bemühungen haben sich also gelohnt.