Stellungnahme zum Referentenentwurf EEG 2023
Der Referentenentwurf zum EEG 2023 beinhaltet wesentliche Verschlechterungen für die Wasserkraft, die einen Bau von neuen Anlagen aber auch die notwendige Modernisierung von bestehenden Standorten erheblich erschweren. Letzteres gefährdet damit schon kurz- bis mittelfristig den kompletten Anlagenbestand und konterkariert die eigentliche Absicht des Gesetzentwurfs.
Mit Veröffentlichung des Entwurfs wurde zudem mitgeteilt, dass aufgrund eines Vorschlags des BMUV weitere Änderungen in Bezug auf die Wasserkraft diskutiert werden, die zusätzliche negative Auswirkungen auf die Wasserkraftproduktion haben könnten und das Potenzial haben, die Wasserkraft durch Entzug der wirtschaftlichen Grundlagen gänzlich zum Erliegen zu bringen.
Die im Entwurf formulierten Änderungen stimmen aus unserer Sicht nicht mit den europarechtlichen und energiepolitischen Zielen und Erfordernissen überein. Für das Ziel der Treibhausgasneutralität der inländischen Stromerzeugung bis 2035 braucht es jede Kilowattstunde EE-Strom, auch aus der stetigen und netzdienlichen Wasserkraft. Es entsteht zudem der Eindruck, dass das EEG als „Vollzugshilfe“ für das Wasserrecht genutzt werden soll.
Zusammen mit der Interessengemeinschaft Wassernutzung NRW kritisieren wir in unserer Stellungnahme deutlich die beabsichtigten Änderungen. Diese müssen dringend wieder gestrichen und die Trennung der wasserrechtlichen Ordnungsvorschriften und der Fördersystematik des EEG beibehalten werden. Zugleich sehen wir die Notwendigkeit, die Rahmenbedingungen bei der Wasserkraft zu verbessern, um der Bedeutung der Wasserkraft als wichtigen Baustein im Erneuerbare-Energien-Mix gerecht zu werden.