progres.nrw fördert Wasserkraftanlagen
Gemäß der Förderrichtlinie progres.nrw-Markteinführung können für Wasserkraft-Vorhaben wieder Förderanträge eingereicht werden. Die Frist zur Antragstellung endet am 20. November 2021.
Bitte beachten Sie, dass nur netzgekoppelte Anlagen mit einer Leistung von aktuell maximal 500 kW gefördert werden können. Zudem muss eine Wirtschaftlichkeitsprüfung vorgelegt werden. Die Förderhöhe wird durch eine Einzelfallprüfung ermittelt. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn über den Förderantrag entschieden ist.
Bei Fragen zur Förderrichtlinie und Antragstellung wenden Sie sich bitte an die Bezirksregierung Arnsberg, die für Projekte gemäß dieser Förderrichtlinie in ganz NRW zuständig ist.