3-Cent-Bonus für EEG-Bestandsanlagen
Mit dem neuen EEG 2021 erhalten bestehende Wasserkraftanlagen mit einer installierten Leistung bis einschließlich 500 Kilowatt einen Bonus in Höhe von 3 Cent pro kWh. Die Anlage muss vor dem 1. Januar 2021 in Betrieb genommen worden sein. Der anzulegende Wert erhöht sich in diesem Fall um 3 Cent pro kWh bis zum jeweils geltenden Ende der Vergütungsdauer. Bei Anlagen, deren Vergütungsdauer nicht befristet ist (EEG-2000-Anlagen), besteht der Anspruch des Bonus für zehn Kalenderjahre. Mit dieser Änderung kompensiert der Gesetzgeber die gesunkenen Stromerträge insbesondere für „kleine“ Wasserkraftanlagen in den letzten Jahren u.a. aufgrund des Klimawandels und der Trockenperioden.
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