Verbesserungen im EEG zur Wasserkraft erforderlich
Der vom Bundeswirtschaftsministerium veröffentlichte Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) lässt leider Möglichkeiten ungenutzt, die Rahmenbedingungen für die Wasserkraft zu verbessern. Änderungen sind jedoch zwingend notwendig, damit im zukünftigen Energiesystem mit hohen Anteilen von Wind- und Solarenergie die qualitativen Eigenschaften der Wasserkraft für die Netzstabilität und für eine verlässliche Stromversorgung der Industrie- und Gewerbebetriebe zum Tragen kommen.
Folgende Maßnahmen sind erforderlich, um die Wasserkraft im EEG 2021 zu stärken:
- Einführung einer neuer Anlagenklasse im Leistungsbereich < 100 kW und entsprechende Anpassung der Vergütung an die Stromgestehungskosten
- Streichung der jährlichen Degression
- Absenkung der erforderlichen Erhöhung des Leistungsvermögens für Anlagen im Leistungsbereich > 5 MW auf 3 Prozent
- Schaffung von besseren Rahmenbedingungen für die Eigen- und Lokalstromversorgung
Diese und weitere Forderungen finden Sie in der Stellungnahme des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW zum EEG-Referentenentwurf, in die wir unsere Kritikpunkte zur Wasserkraft eingebracht haben.