Wichtige Fragen der Gewässerbewirtschaftung
Bis Ende 2021 soll der dritte Bewirtschaftungsplan für die Oberflächengewässer in NRW aufgestellt werden. In einem aktuellen Dokument stellt das NRW-Umweltministerium die wichtigsten Handlungsfelder vor, die für die Gewässerbewirtschaftung der nächsten Jahre relevant sein sollen. Die AG Wasserkraftwerke NRW hat eine Stellung abgegeben und deutlich gemacht, dass neben dem Schutz und der Verbesserung des Zustands der Gewässer auch die Förderung einer nachhaltigen Wassernutzung als Ziel in der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ausgewiesen ist. Wir fordern daher, dass die Bewirtschaftungsplanung zur Umsetzung der WRRL in NRW daher stärker zum Ausdruck bringen sollte, dass sie einerseits dem Schutz der Gewässer dient und andererseits einer nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung mit dem Ziel den menschlichen Nutzungsansprüchen an den Gewässern in Form vielfältiger Nutzungen wie beispielsweise der Energieerzeugung oder der gewerblichen und industriellen Nutzung Rechnung zu tragen hat.
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