WebSeminar: „Redispatch 2.0 – Grundlagen und Umsetzung in der Praxis“
Im Zuge der Redispatch 2.0-Umstellung sind viele Betreiber von Wasserkraftanlagen zur Datenmeldung an den Anschlussnetzbetreiber verpflichtet. Konkret geht es um Stammdaten, Planungsdaten, Nichtbeanspruchbarkeiten und Echtzeitdaten. Erste Netzbetreiber haben bereits Schreiben mit Informationen und der Aufforderung zur Datenmeldung versandt. Die Umsetzung der Anforderungen, die mit dem Redispatch 2.0 einhergehen, stellt Sie als Anlagenbetreiber vor große Herausforderungen.
Aufgrund des großen Diskussionsbedarf haben wir daher kurzfristig ein WebSeminar für den 18. Mai 2021 (15:30 – 17:30 Uhr) zusammen mit der EnergieAgentur.NRW organisiert. In diesem WebSeminar wollen wir Ihnen einen Einblick in die rechtlichen Grundlagen und Hinweise zur technischen Umsetzung geben. Außerdem erfahren Sie, wie die neuen Prozesse und Verantwortlichkeiten ausgestaltet sind, wie die Netzbetreiber die gesetzlichen Vorgaben umsetzen und welche Datenlieferverpflichtungen Ihrerseits bestehen.
Michael Stieneker von der Westnetz GmbH wird auf der Veranstaltung die konkrete Umsetzung im Westnetz-Netzgebiet schildern und darstellen, wie die Betreiber ihren Datenlieferverpflichtungen nachkommen können. Viele Anlagenbetreiber werden ihren Wasserkraftstrom in das Westnetz-Netzgebiet einspeisen. Aber auch wenn Sie einen anderen Verteilnetzbetreiber haben, lohnt sich die Teilnahme, da die Grundlagen und Anforderungen in allen Netzgebieten grundsätzlich gleich sind.
Bitte beachten Sie, dass alle Wasserkraftbetreiber mit Anlagen ab einer Leistung größer 100 kW zukünftig vom Redispatch 2.0 betroffen sind. Damit verbunden sind auch verschiedene Pflichten für Betreiber, welche insbesondere Datenlieferverpflichtungen an die Netzbetreiber betreffen. Diese dienen dazu, dass Netzbetreiber Engpässe im Stromnetz frühzeitig prognostizieren können, um anschließend Maßnahmen zu ergreifen und diese zu beheben. Dies bedeutet, dass Anlagen wie bisher auch im Einspeisemanagement abgeregelt werden können. Die mit dieser Maßnahme verbundenen Einbußen sind allerdings entschädigungspflichtig, so dass es für alle Anlagenbetreiber wichtig ist, die zukünftigen Regelungen zu kennen. Sie sollten sich daher rechtzeitig mit der Thematik auseinander setzen, da die neuen Regeln ab 1. Oktober 2021 gelten werden.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist für Mitglieder exklusiv und kostenfrei.